AGB

Alles was recht ist

Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von FreitagTravel organisierten und durchgeführten Reisen und bilden zusammen mit den Reiseinformationen den Reisevertrag zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und FreitagTravel.

Vertragsabschluss, Annullationskosten- und Rückreiseversicherung
Der Reisevertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch FreitagTravel zustande. Sie erhalten  dazu von uns eine schriftliche Reisebestätigung und die Rechnung für die Anzahlung. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag für beide Parteien wirksam. Sofort nach Eingang Ihrer (ersten) Anzahlung bei FreitagTravel schicken wir Ihnen persönlich weitere wichtige Reiseinformationen wie z.B. Abflugszeiten, Treffpunkt am Abreisetag etc. Falls Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Annullationskosten- und Rückreiseversicherung haben, empfehlen wir dringend den Abschluss einer solchen. Bei Bedarf und wenn Sie uns dies mit der Anmeldung mitteilen, organisiert FreitagTravel diese Versicherung gegen Bezahlung der Zusatzkosten.

Preise und Zahlungsbedingungen
Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten Pauschalpreis, sowie die in diesem nicht inbegriffenen Zusatzkosten gemäss den Reisebedingungen zu zahlen. Unsere Preise verstehen sich, falls in den Reisebedingungen nicht speziell erwähnt, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Erfolgt die Anmeldung für eine Reise später als zum angegebenen Zeitpunkt der Restzahlung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. FreitagTravel verpflichtet sich, die in den Reisebedingungen angegebenen Pauschalpreise grundsätzlich nicht zu verändern. Nur für den unwahrscheinlichen Fall einer notwendigen Erhöhung des Pauschalpreises, welche den ursprünglichen Preis um mehr als 10% übersteigt, behalten wir uns das Recht vor, die Differenz unter Angabe der genauen Gründe, weiter zu belasten. In diesem Falle steht dem Reiseteilnehmer jedoch das Recht zu, innert 5 Tagen mit einem eingeschriebenen Brief an FreitagTravel, vom Reisevertrag zurückzutreten und die schnellstmögliche Rückerstattung aller bereits geleisteten Pauschalzahlungen zu verlangen.

Detail-Reiseinformationen, Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
FreitagTravel informiert Sie in den Reiseinformationen über den Ablauf und die Bedingungen, sowie über alle wichtigen Punkte jeder Reise. Die Reiseteilnehmer verpflichten sich, die für eine Reise notwendigen Reisedokumente rechtzeitig zu besorgen, und die jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten. Die wichtigsten dieser Informationen werden von FreitagTravel für Schweizer Bürger bekanntgegeben. Wenn immer möglich werden die Flugtickets für alle Reiseteilnehmer von FreitagTravel organisiert und am Abreisetag an den Treffpunkt mitgebracht. Falls erforderlich und sinnvoll, holen wir für alle Reiseteilnehmer mit Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung auch die Visa, gegen Bezahlung der Zusatzkosten, zur gegebenen Zeit ein und bringen sie zusammen mit dem Pass am Abreisetag direkt zum Treffpunkt. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei der jeweiligen Botschaft ihres Landes über die für sie geltenden Bestimmungen und erledigen die notwendigen Formalitäten, wenn nichts anderes mit uns vereinbart wurde, selbstständig und auf eigene Verantwortung.

FreitagTravel kann die offerierte Reise nicht durchführen oder muss das Programm abändern
Als Reiseveranstalter verpflichten wir uns das für jede Reise festgelegte Programm und die versprochenen Leistungen sorgfältig zu erfüllen. Liegen besondere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten etc.), die uns verunmöglichen, das Reiseprogramm mit den Leistungen wie versprochen durchzuführen, so ist FreitagTravel grundsätzlich bemüht, ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten bzw. während der Reise angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reise trotzdem weitergeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, oder lehnt der Reiseteilnehmer aus gewichtigen Gründen das Ersatzprogramm ab, so erstatten wir alle bereits an uns geleistete Pauschalzahlungen zurück, falls die Reise noch nicht begonnen hat, bzw. ersetzen Ihnen die Differenz zwischen dem Preis des vorgesehenen Reiseprogramms und dem Preis der effektiv erbrachten Dienstleistungen, falls das Programm während der Reise abgeändert werden muss.

Der Reiseteilnehmer ändert den Reisevertrag
Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, sind Sie verpflichtet, dies FreitagTravel unverzüglich mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In jedem Falle sind die für jede Reise in den Detailinformationen angegebenen Annullationskosten geschuldet. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise, oder verfügen Sie nicht über die von Ihnen zu organisierenden notwendigen Reisedokumente (z.B. Impfzeugnis), so sind die gesamten Reisekosten geschuldet. Vorausgesetzt, dass kurzfristige Änderungen noch möglich sind, ist das Ernennen einer Ersatzperson, die die Reiseanforderungen erfüllt, möglich. Akzeptiert FreitagTravel die benannte Ersatzperson, so tritt diese in den Vertrag ein und verpflichtet sich zur Zahlung der gesamten Reisekosten inklusive der Zusatzkosten für die Umbuchung. Wenn Sie eine bereits begonnene Reise vorzeitig abbrechen müssen, können wir Ihnen leider keine Reisekosten rückvergüten.
Allfällige aus dem Reiseabbruch resultierende Mehrkosten (z.B. Rückreisekosten) gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Bei allen anderen Vertragsänderungen nach bereits erfolgter Anmeldung (z.B. Umbuchung auf Einzelzimmer, zusatzkostenpflichtige Leistungen gemäss den Detail-Reiseinformationen), behält sich FreitagTravel vor, eine Umbuchungsgebühr von 100 CHF in Rechnung zu stellen.

Beanstandungen
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, einen allfälligen Mangel bei der Erfüllung des Reisevertrages, den er während einer Reise feststellt, unverzüglich und in geeigneter Form direkt FreitagTravel mitzuteilen. Im Falle einer Beanstandung werden wir bemüht sein, mit geeigneten Lösungen die Angelegenheit zu regeln. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber FreitagTravel geltend machen, teilen Sie uns dies mit eingeschriebenem Brief bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende einer Reise mit. Die Nichteinhaltung der aufgeführten Beanstandungsfrist hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche zur Folge.

Haftung von FreitagTravel
Werden von uns vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nicht im versprochenen Masse erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Minderwertes, sowie auf Erstattung eines allfälligen Mehraufwandes oder erlittenen Schadens. Dies gilt jedoch nur, sofern es FreitagTravel nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen. Unsere Haftung ist maximal auf das Zweifache des Pauschalpreises der Reise beschränkt und betrifft nur den unmittelbar erlittenen Schaden. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn es sich um einen Personenschaden handelt, welcher durch FreitagTravel verschuldet wurde bzw. für Sach- oder Vermögensschäden, welche durch uns absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Vorbehalten bleiben jedoch die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung aus Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Erfüllung des Reisevertrages durch FreitagTravel. Jegliche Haftung von FreitagTravel ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse bzw. Verschulden des Reiseteilnehmers

  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten

  • Leistungen nicht beteiligt sind

  • höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Freitag Travel trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder

    abwenden konnte


Regelung im Streitfalle
Auf das zwischen Ihnen und FreitagTravel bestehende Rechtsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar. Bei allfälligen Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Zürich zuständig.

FreitagTravel Zürich, den 30.11.2024

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